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BSG - Entscheidung vom 26.05.2004

B 12 KR 2/04 R

Normen:
ArEV § 1
EStG § 3 Nr. 50 Alt 2
SGB IV § 14 Abs. 1 § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

I Die Beteiligten streiten darum, ob die Erstattung von Kosten für den Erwerb eines Führerscheins zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehört. Die Klägerin ist ein Unternehmen, das Postdienstleistungen erbringt. In [...]
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