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BSG - Entscheidung vom 19.10.2004

B 11 AL 179/04 B

Normen:
SGG § 160a Abs. 2 S. 3 § 160 Abs. 2 Nr. 1

Die Beschwerde ist nicht zulässig, denn die als Zulassungsgrund geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist nicht in der nach § 160a Abs 2 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz ( SGG ) gebotenen Weise [...]
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