Entscheidung
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren
BSG (B 11 AL 169/04 B)Datum: 27.09.2004
Auszug:
Der Klägerin steht Prozesskostenhilfe nicht zu, denn ihre Rechtsverfolgung hat nicht hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 73a Sozialgerichtsgesetz
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