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BGH - Entscheidung vom 09.09.2004

I ZR 65/02

Normen:
MarkenG § 5 § 15
BGB § 12

Fundstellen:
BGHReport 2005, 660
CR 2005, 362
GRUR 2005, 430
K&R 2005, 233
MDR 2005, 765
MMR 2005, 313
NJW 2005, 1196
ZUM 2005, 323
wrp 2005, 488

Die Klägerin ist Trägerin des Marienhospitals Osnabrück. Seit 1995 verwendet sie bzw. ihr Rechtsvorgänger für das Krankenhaus die Abkürzung 'MHO' in einer gleichbleibenden bildlichen Darstellung auf dem Briefkopf im [...]
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