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BGH - Entscheidung vom 03.03.2004

2 ARs 48/04

Normen:
NS-AufhG § 6 Abs. 2

Der Antrag auf Bestimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft, die gemäß § 6 NS-AufhG festzustellen hat, ob die Sonderentscheidung der Geheimen Staatspolizei vom 3. April 1943 aufgehoben ist, war zurückzuweisen. Die [...]
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