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BGH - Entscheidung vom 02.11.2004

II ZR 152/04

Normen:
GKG § 5 Abs. 3

Die (als Widerspruch bezeichnete) Erinnerung ist unbegründet. Sie beruht auf dem rechtskräftigen Beschluß des Senats vom 16. August 2004. Der von dem Kläger vorgetragene Einwand, die Zulässigkeit der durch diesen [...]
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