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BGH - Entscheidung vom 27.01.2004

VI ZB 39/03

Normen:
ZPO § 85 Abs. 2 § 233

Fundstellen:
BGHReport 2004, 910
NJW-RR 2004, 993
VersR 2005, 139

I. Der Beklagte ist durch Urteil des Landgerichts zur Herausgabe, Unterlassung und Zahlung verurteilt worden. Dagegen hat er durch seinen für die Berufungsinstanz beauftragten Rechtsanwalt rechtzeitig Berufung zum [...]
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