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BGH - Entscheidung vom 11.02.2004

XII ZB 263/03

Normen:
ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. §§ 233 234

Fundstellen:
FamRZ 2004, 696
FuR 2005, 135

I. Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§§ 574 Abs. 1 i.V. mit § 522 Abs. 1 Satz 4, 238 Abs. 2 ZPO ), aber unzulässig. 1. Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO , auf die [...]
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