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BGH - Entscheidung vom 27.07.2004

X ZB 45/03

Normen:
ZPO § 574 Abs. 2

Fundstellen:
BGHReport 2004, 1640
FuR 2005, 138
MDR 2005, 105
NJW-RR 2004, 1717

I. Nachdem gegen die Klägerin im ersten Rechtszug Versäumnisurteil ergangen war und sie hiergegen Einspruch eingelegt hatte, im Termin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch aber erneut niemand für die Klägerin [...]
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