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BGH - Entscheidung vom 29.06.2004

VI ZR 211/03

Normen:
BGB § 249
SGB V § 60 § 133
SGB X § 116

Fundstellen:
BGHReport 2004, 1603
MDR 2004, 1414
NJW 2004, 3326
NZV 2004, 519
VRS 107, 326
VersR 2004, 1189

Die Klägerin, eine Innungskrankenkasse, verlangt von dem Beklagten aus gemäß § 116 SGB X auf sie übergegangenem Recht ihres Versicherten Ersatz restlicher Aufwendungen für den Einsatz eines Rettungswagens. Bei einem [...]
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