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BGH - Entscheidung vom 01.04.2004

III ZR 343/03

Normen:
ZPO § 78b

Die Beiordnung setzt voraus, daß die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden hat. Ihre diesbezüglichen Bemühungen hat die Partei dem Gericht nachzuweisen. [...]
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