Ergänzend bemerkt der Senat: Der Generalbundesanwalt geht in seiner Antragsschrift zutreffend davon aus, daß § 229 Abs. 1 StPO nicht verletzt ist, weil eine der Verfahrensförderung dienende Beweisaufnahme auch dann ein [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!