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BGH - Entscheidung vom 26.05.2004

2 StR 180/04

Normen:
StPO § 302 Abs. 1

Der Senat schließt sich den Ausführungen des Generalbundesanwalts an, der ausgeführt hat: 'Die Revision ist unzulässig, weil der Angeklagte und sein Verteidiger nach Verkündung des angefochtenen Urteils auf die [...]
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