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BGH - Entscheidung vom 20.01.2004

5 StR 569/03

Normen:
StGB § 261 Abs. 9 S. 2

Ergänzend bemerkt der Senat: Eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen Geldwäsche ist nicht nach § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB ausgeschlossen (vgl. BGHR StGB § 261 Abs. 9 Satz 2 Vortat 1). Der Angeklagte ist nur insoweit als [...]
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