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BGH - Entscheidung vom 17.06.2004

VII ZR 91/03

Normen:
BGB § 645 Abs. 1 S. 1 § 648a Abs. 5

Fundstellen:
BauR 2004, 1453

Die Klägerin verlangt Werklohn in Höhe von 1.835,06 EURO. Dieser Rest aus der nach Abnahme erstellten Schlußrechnung ist unstreitig. Der Beklagte verweigerte trotzdem die Zahlung; er machte ein Zurückbehaltungsrecht [...]
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