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BGH - Entscheidung vom 17.06.2004

III ZR 271/03

Normen:
BGB § 134
VAG § 81 Abs. 2 S. 4
Anordnung des Reichsaufsichtsamtes für Privatversicherung (vom 8. März 1934 - Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 58 vom 9. März 1934)

Fundstellen:
BGHReport 2004, 1345
BGHZ 159, 334
JR 2005, 287
MDR 2004, 1104
NJW-RR 2004, 1545
VersR 2004, 1029

Der Beklagte schloß über eine Agentur, die von M. S., seiner damaligen Lebensgefährtin und Schwester des Klägers, betrieben wurde, eine Lebensversicherung bei der H. Lebensversicherungs-AG (künftig: H.) ab. Damit wurde [...]
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