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BGH - Entscheidung vom 02.12.2004

IX ZR 466/00

Normen:
BGB § 535

Die Revision wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und verspricht im Ergebnis keinen Erfolg (§ 554b ZPO a.F.). Die fristlose Kündigung des Beklagten war wirksam, weil eine Fortsetzung [...]
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