Die Anschlußberechtigung der Antragstellerin als Nebenklägerin folgt aus § 395 Abs. 1 Nr. 1 a StPO i.V.m. §§ 176 , 174 StGB . Die beantragte Bestellung eines Beistands gemäß § 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO kommt nicht in [...]
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