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BGH - Entscheidung vom 21.12.2004

VI ZR 196/03

Normen:
BGB § 823

Fundstellen:
BGHReport 2005, 634
JR 2005, 453
MDR 2005, 687
NJW 2005, 891
VersR 2005, 411

Die Klägerin zu 2 (im weiteren: die Klägerin) verlangt von den Beklagten Ersatz von Unterhaltsaufwendungen für ihren Sohn, den Kläger zu 1 (im weiteren: der Kläger). Der inzwischen verstorbene frühere Beklagte zu 1 (im [...]
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