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BGH - Entscheidung vom 22.09.2004

VIII ZR 203/03

Normen:
BGB § 324 Abs. 1 (a.F.)

Fundstellen:
BGHReport 2005, 141
DB 2004, 2580
MDR 2005, 202
NJW-RR 2005, 357

Die Klägerin ist mit einem Anteil von knapp 50% Gesellschafterin der B. GmbH (im folgenden: B. GmbH) mit Sitz in H. (Österreich). Diese machte der Streithelferin der Beklagten (im folgenden nur noch: Streithelferin) am [...]
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