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BGH - Entscheidung vom 19.03.2004

V ZR 214/03

Normen:
SachenRBerG § 121 Abs. 6

Fundstellen:
BGHReport 2004, 1009
NJ 2004, 410
VIZ 2004, 374
WM 2004, 2175
ZfIR 2004, 793

Am 12. März 1990 kaufte die Klägerin von dem Rat der Stadt F. für 24.550 Mark/DDR das volkseigene Eigenheim und am 3. Mai 1990 für 5.355 Mark/DDR auch das Grundstück Sp. Str. 54 in F., das damals in Volkseigentum in [...]
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