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BGH - Entscheidung vom 13.05.2004

1 ARs 31/03

Normen:
StGB § 69 Abs. 1

A. Der 4. Strafsenat beabsichtigt zu entscheiden: 'Die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt sich nur dann aus der Tat (§ 69 Abs. 1 Satz 1 StGB ), wenn aus dieser konkrete Anhaltspunkte dafür zu erkennen [...]
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