Der gemäß § 130 Abs. 2 BRAGO , § 5 Abs. 2 GKG zulässige Rechtsbehelf des Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg. Die ausgezahlte Prozeßkostenhilfevergütung ist nach den §§ 123 , 11 Abs. 1 Satz 5, §§ 26 , 25 Abs. 2 [...]
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