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BGH - Entscheidung vom 09.03.2004

VI ZR 439/02

Normen:
BGB § 823
SGB VII § 8 Abs. 1

Fundstellen:
BGHReport 2004, 941
DAR 2004, 342
MDR 2004, 938
NJW-RR 2004, 883
NZA 2004, 1165
NZS 2005, 161
VRS 106, 432
VersR 2004, 788
zfs 2004, 312

Der Kläger begehrt die Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten hinsichtlich sämtlicher materieller und immaterieller Schäden aus einem Verkehrsunfall, den er als Auszubildender der Beklagten zu 2 in einem [...]
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