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BGH - Entscheidung vom 08.07.2004

IX ZB 119/03

Normen:
InsO § 14 Abs. 1

Die gemäß § 7 InsO , § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer [...]
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