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BGH - Entscheidung vom 27.05.2004

VII ZR 217/02

Normen:
ZPO § 308 Abs. 2 § 544 Abs. 4

Fundstellen:
BGHReport 2004, 1306
FamRZ 2004, 1481
MDR 2004, 1254
NJW 2004, 2598

Die Beschwerde hat keinen Erfolg, weil keine Zulassungsgründe im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO vorliegen. Von einer Begründung wird insoweit abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen [...]
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