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BFH - Entscheidung vom 16.09.2004

VI B 5/04

Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 § 8 Abs. 2 S. 2

Fundstellen:
BFH/NV 2005, 336
DStRE 2005, 188
Steuertelex 2005, 195

Die Beschwerde ist --bei Zweifeln an der Zulässigkeit-- unbegründet. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) noch dient sie der Fortbildung des Rechts [...]
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