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BFH - Entscheidung vom 21.05.2004

III B 107/03

Normen:
EStG § 10e Abs. 1 S. 2
EigZulG § 2 Abs. 1 S. 2
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1220

Von einer Darstellung des Tatbestandes sieht der Senat nach § 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) ab. Die Beschwerde ist unzulässig und durch Beschluss zu verwerfen (§ 132 FGO ). Der Kläger und [...]
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