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BFH - Entscheidung vom 28.06.2004

III B 104/03

Normen:
EStG § 33a

Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1637

Von der Darstellung des Sachverhalts sieht der Senat gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) ab. Die Beschwerde ist unzulässig und deshalb durch Beschluss zu verwerfen (§ 132 FGO ). Der Kläger und [...]
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