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BGH - Entscheidung vom 17.03.2003

AnwZ (B) 32/02

Normen:
BRAO § 223 Abs. 3 S.1

Die sofortige Beschwerde ist, da der Anwaltsgerichtshof sie - für den Bundesgerichtshof bindend - nicht zugelassen hat, nicht statthaft (§ 223 Abs. 3 Satz 1 BRAO ; vgl. BGH, Beschluß vom 22. April 2002 - AnwZ (B) [...]
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