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BGH - Entscheidung vom 05.02.2003

VIII ZB 85/02

Normen:
ZPO (ab 1.1.2002)

Die Rechtsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt und begründet worden ist (§ 78 Abs. 1 ZPO , vgl. BGH, Beschluß vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, [...]
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