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BGH - Entscheidung vom 15.07.2003

1 StR 249/03

Normen:
StGB § 224 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
NStZ 2004, 93

Ergänzend bemerkt der Senat: Zu Recht hat das Landgericht den Überfall des Angeklagten auf D. Z. als hinterlistig (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB ) bewertet. Zwar ist ein Überfall nicht schon dann hinterlistig, wenn der Täter [...]
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