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BGH - Entscheidung vom 11.08.2003

KVR 9/00

Normen:
GKG § 49

I. Das Bundeskartellamt hat durch Beschluß vom 6. Februar 1997 den Zusammenschluß zwischen der Betroffenen zu 1, der H. AG und der Betroffenen zu 3, der L. GmbH, untersagt. Hiergegen haben, vertreten durch die [...]
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