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BGH - Entscheidung vom 16.01.2003

1 StR 531/02

Normen:
StGB § 63

Ergänzend zum Vorbringen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die Strafkammer geht davon aus, es sei 'nicht auszuschließen', daß der Beschuldigte bei der Begehung der Tat schuldunfähig war. Bei der näheren [...]
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