Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BGH - Entscheidung vom 02.10.2003

V ZR 38/03

Normen:
EGZPO § 26 Nr. 8
ZPO §§ 3 7

Die Beschwerde ist nicht zulässig, da der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EURO nicht übersteigt (§ 26 Nr. 8 EGZPO ). Der Wert der Beschwer richtet sich nach dem Interesse des Klägers an [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen