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BGH - Entscheidung vom 17.10.2003

V ZR 91/03

Normen:
EGBGB Art. 237 § 2 Abs. 2

Fundstellen:
BGHReport 2004, 145
FamRZ 2004, 192
MDR 2004, 326
NJ 2004, 268
VIZ 2004,
WM 2004, 1343
ZfIR 2004, 266

Die Beklagte ist alleinige Erbin nach dem am 18. Dezember 1969 in Weimar verstorbenen P. A. L.. Nach dessen Tod stellte das Staatliche Notariat Weimar durch Beschluß vom 17. August 1970 fest, daß - nachdem alle [...]
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