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BGH - Entscheidung vom 11.06.2003

VIII ZR 160/02

Normen:
Stromeinspeisungsgesetz (i.d.F. vom 24. April 1998, BGBl. I 1998 S. 730, 734) § 2
Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien (BGBl. I 2000 S. 305) § 3 Abs. 1

Fundstellen:
BGHReport 2003, 981
BGHZ 155, 141
MDR 2003, 1169
NuR 2003, 777
WM 2003, 2160
ZUR 2003, 411

Die Klägerin betreibt fünf Windkraftanlagen. Sie verlangt von der Beklagten, einem regionalen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, den in diesen Anlagen erzeugten Strom abzunehmen und nach dem Stromeinspeisungsgesetz [...]
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