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BGH - Entscheidung vom 28.01.2003

VI ZR 139/02

Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung)
ZPO § 286

Fundstellen:
BGHReport 2003, 487
DAR 2003, 218
DAR 2003, 218
MDR 2003, 566
MDR 2003, 566
NJW 2003, 1116
NJW 2003, 1116
VRS 104, 426
VRS 104, 426
VersR 2003, 474
VersR 2004, 474
ZfS 2003, 287
ZfS 2003, 287

Der Kläger macht Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend. Am 25. März 1992 fuhr der Beklagte zu 1 gegen 9.30 Uhr mit einem bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversicherten Pkw auf den von dem Kläger [...]
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