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BGH - Entscheidung vom 01.04.2003

VI ZR 366/02

Normen:
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 5 Abs. 1 S. 1
BGB § 823 Abs. 1 § 1004
StGB § 218a Abs. 1

Fundstellen:
BGHReport 2003, 890
MDR 2003, 992
ZfS 2003, 340

I. Der Kläger betreibt in H. eine gynäkologische Praxis. In deren unmittelbarer Nähe verteilte der Beklagte im Oktober 2001 durch Einwerfen in Briefkästen und Anheften an Fahrzeuge Handzettel. Auf deren Deckblatt hieß [...]
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