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BGH - Entscheidung vom 23.10.2003

IX ZB 153/03

Normen:
BGB § 1360a Abs. 4

Die statthafte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, weil keiner der Fälle des § 574 Abs. 2 ZPO vorliegt. 1. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO hat die Sache nicht. Ob ein Zulassungsgrund (§ 543 [...]
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