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BGH - Entscheidung vom 13.03.2003

I ZR 203/02

Normen:
EGZPO § 26 Nr. 8
ZPO § 3

Das Berufungsgericht hat den Streitwert in Übereinstimmung mit der Streitwertangabe der Klägerin und der Streitwertfestsetzung des Landgerichts auf 15.338,76 EURO (= 30.000 DM) festgesetzt. Ausweislich der Kostenquote [...]
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