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BGH - Entscheidung vom 12.03.2003

XII ZR 18/00

Normen:
ZPO (a.F.) § 561 Abs. 1 S. 1 § 543 Abs. 2 § 313 Abs. 2 S. 2
BGB §§ 566 (a.F.) 182 Abs. 2 § 535 Abs. 1 (a.F.) § § 306 (a.F.), 275 Abs. 2 (a.F.)
AGBG § 9 Abs. 1

Fundstellen:
BGHReport 2003, 722
BGHZ 154, 171
FamRZ 2003, 1007
GuT 2003, 132
JuS 2003, 918
MDR 2003, 865
NJW 2003, 2158
NZM 2003, 476
WM 2003, 1094
WuM 2003, 417
ZIP 2003, 1658
ZMR 2003, 647

Die Klägerin nimmt als Mieterin die Beklagten auf Feststellung des Fortbestehens eines Gewerbemietvertrages, Einräumung des Mietbesitzes und Zahlung einer Vertragsstrafe in Anspruch. Die Klägerin schloß am 9. [...]
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