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BGH - Entscheidung vom 26.09.2003

V ZR 50/03

Normen:
TKG § 57 Abs. 1 Nr. 2

Fundstellen:
ZUM-RD 2004, 8
ZfIR 2004, 127

Die Klägerin, ein kommunales Wohnungsbauunternehmen, schloß im Jahr 1993 für eine Vielzahl ihrer Liegenschaften mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten Gestattungsverträge. Nach diesen durfte die Rechtsvorgängerin der [...]
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