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BGH - Entscheidung vom 03.12.2003

5 StR 462/03

Normen:
StPO § 243 Abs. 3 § 274

Fundstellen:
NStZ 2004, 451

Zur Revision der Angeklagten C bemerkt der Senat ergänzend: Die Verfahrensrüge, in der Hauptverhandlung vom 28. Januar 2003 sei der Anklagesatz unter Verstoß gegen § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO nicht verlesen worden, dringt [...]
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