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BGH - Entscheidung vom 05.09.2003

1 StR 205/03

Normen:
StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 § 250 Abs. 2 Nr. 1

Das rechtliche Gehör ist nicht verletzt. Vielmehr unterliegt der Beschwerdeführer in seiner Gegenvorstellung einem Rechtsirrtum. Bei der Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs - NStZ 1997, 272 - in dem [...]
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