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BGH - Entscheidung vom 07.05.2003

5 StR 535/02

Normen:
StPO § 357

Fundstellen:
NStZ-RR 2003, 335

Das Landgericht hat die Angeklagten wegen Beihilfe zur Zuhälterei, zur Förderung der Prostitution und zur nach § 61 Abs. 1 AsylVfG unerlaubten Ausübung einer Erwerbstätigkeit, in Tateinheit jeweils mit zugunsten [...]
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