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BGH - Entscheidung vom 15.07.2003

VIII ZB 30/03

Normen:
GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b

Fundstellen:
BGHReport 2003, 1234
MDR 2003, 1367
NZM 2003, 799
ZMR 2003, 823

I. Der Kläger hat den Beklagten zu 1 und die frühere Beklagte zu 2 nach Beendigung des mit ihnen geschlossenen Wohnungsmietvertrages auf Zahlung rückständiger Miete in Höhe von 3.790,49 EURO nebst Zinsen sowie weiterer [...]
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