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BGH - Entscheidung vom 17.07.2003

I ZR 295/00

Normen:
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

Fundstellen:
BGHReport 2003, 1438
MDR 2004, 219
NJW-RR 2004, 639
TranspR 2004, 39
wrp 2003, 1458

Die Klägerin handelt mit Ferro-Legierungen, die sie u.a. bei der Gesellschaft für R. mbH (im weiteren: GfR) einlagerte. Sie nimmt die Beklagte als Speditionsversicherer der GfR wegen eingetretener Lagerfehlbestände auf [...]
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