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BGH - Entscheidung vom 03.12.2003

5 StR 307/03

Normen:
StPO § 137 Abs. 1 S. 2 § 137 Abs. 1

Fundstellen:
NStZ 2004, 389
StV 2004, 57

Die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung zu zehn Jahren Jugendstrafe wegen Totschlags in zwei Fällen ist unbegründet (§ 349 Abs. 2 StPO ). Zu den Verfahrensrügen ergänzt der Senat die Ausführungen des [...]
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