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BGH - Entscheidung vom 23.09.2003

1 StR 341/03

Normen:
StPO § 338 Nr. 8 § 344 Abs. 2

Fundstellen:
NStZ-RR 2004, 50

Ergänzend bemerkt der Senat: Die Rüge einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung gemäß § 338 Nr. 8 StPO ist jedenfalls deshalb unzulässig, weil die Revision eine konkret-kausale Beziehung zwischen einem etwaigen [...]
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